Abiturqualifikation

Auf dem Abiturzeugnis ist neben der Durchschnittnote auch eine Punktzahl angegeben, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt.

 

Berechnungsgrundlage sind

  1. die Grundfachbereichqualifikation (bestehend aus 22 Kursen von MSS 11/2 bis MSS13, deren Auswahl auch von der Wahl der Leistungsfächer abhängt; freiwillige Kurse können evtl. eingebracht werden. Max. erreichbar sind somit 22 * 15 Punkte = 330 Punkte; um die Grundfachqualifikation zu erreichen, sind mindestens 110 Punkte nötig. Die Festlegung der in diesem Bereich eingebrachten Kurse erfolgt erst nach Kenntnis der Noten aus MSS 13)
  2. die Leistungsbereichqualifikation (bestehend aus den doppelt gewichteten Punkten der nicht abgestufen Leistungsfächer in den drei Halbjahren 11/2 bis 12/2. Hinzu kommt die doppelt gewichtete Punktzahl einer freiwilligen Facharbeit, sofern diese mit mindestens 5 Punkten bewertet wurde. Max. erreichbar somit 6 * 15 * 2 = 180 Punkte plus evtl. 15 * 2 = 30 Punkte; insgesamt max. 210 Punkte. Dieser Bereich ist entscheidend für das Weiterkommen von MSS12/2 nach MSS 13: mindestens 70 Punkte sind hier am Ende von 12/2 nötig.
  3. Prüfungsqualifikation (bestehend aus Punkten der 4 Prüfungsfächer in MSS 13 plus 4fach gewichtete Prüfungsergebnisse. Max. erreichbar 4 * 15 = 60 Punkte plus 4 * 15 * 4 = 240 Punkte; insgesamt max. 300 Punkte. Sonderregelungen gelten bei Einbringen einer freiwilligen Besonderen Lernleistung sowie bei freiwilligen Prüfungen).

Max. erreichbar somit 840 Punkte; ab 768 Punkte ist bereits der Idealdurchschnitt 1,0 erreicht.