Hygiene und Gesundheit in und nach der Zeit von "Corona"


quotesGesundheitWas wir seit März 2020 erleben, kennt kein Beispiel:
Wir müssen um unsere Gesundheit bangen,
ja manche Mitmenschen sogar um ihr Leben.
Deshalb gilt es, sich umsichtig zu verhalten, um zur Sicherheit beizutragen.
Nur wenn sich alle an die Regeln halten, können wir auf eine Normalisierung hoffen. 

Der Ausbruch der Corona-Pandemie führt zu vielen Einschränkungen des täglichen Lebens. Wichtigster Grundsatz nach Entwicklung der Impfstoffe ist: Solange Impfungen nicht in genügendem Maße erfolgt sind und eine ausreichende Immunisierung der gesamten Bevölkerung gegen das Virus (SARS-CoV2) noch nicht erreicht ist, aber auch Medikamente zur Behandlung nicht flächendeckend erreichbar sind, schützen wir uns, wenn wir uns nicht anstecken können. Da das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird, hilft ein größerer Abstand zu anderen (mindestens 1,5 Meter) sowie das Tragen eines wirkungsvollen Mund-Nase-Schutzes (insbesondere einer OP- oder FFP2-Maske) am meisten. Gute und gewissenhafte Hygiene – zuhause und draußen – sind weitere Hilfen bei der Bewältigung dieser Krise. Jede/r, die/er sich impfen lässt, verringert das Risiko einer Infektion oder eines schweren Krankheitsverlaufs.

Aufgabe dieser Seite ist es, die Informationen, die an die Schulgemeinschaft des Gymnasiums am Kaiserdom verteilt wurden, im Folgenden zu dokumentieren. Jede/r ist darüber hinaus aufgefordert, sich selbst über neue Bestimmungen, Regeln oder Gesundheitshinweise (z. B. auf infektionsschutz.de) auf dem Laufenden zu halten. Grundsätzlich ersetzen neuere Versionen derselben Verordnung die frühere; Verordnungen und Regelungen der verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Stadt, auch Schule) ergänzen sich.
Dr. Axel Sütterlin, Hygienebeauftragter.

1. Februar 2023: Ende der Coronaregeln (sü.)

Nach dem seit dem 26. November 2022 geltenden Beschluss der Landesregierung zum Wegfall der Quarantänevorschriften für symptomfreie Coronainfizierte gilt die neue Vorschrift zum Maskentragen in der Schule für diejenigen, die positiv getestet sind, aber keine Symptome aufweisen. Es besteht jetzt die Pflicht zum Schulbesuch. Außerhalb der Wohnung muss fünf Tage lang eine geeignete Maske getragen werden. Ist man beim Ablauf der fünf Tage seit 48 Stunden weiterhin symptomfrei, erlischt die Maskenpflicht – in anderen Fällen mit Ablauf von zehn Tagen.

Wer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigt oder im Falle jeglicher Erkrankung, soll nicht in die Schule kommen. Wer krank ist, bleibt zu Hause ! Er/Sie schützt so alle anderen vor einer Erkrankung. Maskenträger müssen sich an die bekannten Hygieneregeln in der Schule halten: insbesondere Abstand zu anderen (mindestens 1,5 Meter). Nur im Freien, im Kontakt mit Infizierten oder wenn man allein im Raum ist, darf die Maske abgenommen werden.

Infektionsschutz: Selbstverständlich gelten für alle in der Schule weiterhin alle allgemeinen Vorgaben zur Gesundheitsvorsorge: Regelmäßiges Händewaschen, Hust- und Niesetikette, ausreichend Abstand zur/m Nächsten. Die Schulräume sollen gut und angemessen gelüftet werdent. Ich empfehle das Tragen von wirkungsvollen Masken dort, wo ein Abstand nicht eingehalten werden kann oder eine gesundheitliche Gefährdung (auch in der Familie) vorliegt.
Wenn wir alle aufeinander achten und andere erinnern, die vielleicht etwas vergessen haben, so können wir mit einem guten Ablauf des Unterrichts rechnen.

Der beste Schutz vor einem schweren Verlauf einer Virusinfektion bleibt die Impfung, sei es gegen COVID19 oder die jährliche Herbst- und Wintergrippe.
Die für sensible Bereiche vorgeschriebenen Sicherheitsregeln (zum Beispiel im medizinischen Gesundheitsbereich) gelten weiter.

5. Dezember 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (Ende der Quarantänevorschrift)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (19.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen auch dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link). Eine kurze Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen ergänzt diese Vorschriften (→ link).

1. Oktober 2022: 34. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link)Zur ausführlichen Begründung (→ link)


1. Mai 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (Ende der Corona-Maßnahmen)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (18.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

28. April 2022: Merkblatt zu Krankheitssymptomen

Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine aktualiserte Übersicht zum Verhalten bei Erkältungssymptomen und dem Schulbesuch erstellt. Zum Text im Wortlaut (→ link).

4. April 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (geändertes Infektionsschutzgesetz)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (17.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

4. April 2022: Neufassung des Testkonzepts Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

1. April 2022: 33. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

17. März 2022: 32. (konsolidierte) Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

17. März 2022: Neufassung der Quarantäneverordnung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link). Hierzu gibt es eine umfangreiche Begründung (→ link).

14. März 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (geringere Zahl der Selbsttests)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (16.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

10. März 2022: Neufassung des Testkonzepts Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

2. März 2022: 31. (konsolidierte) Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

2. März 2022: Neufassung der Quarantäneverordnung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

31. Januar 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (eingeschränkte Nachverfolgung)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (15.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

14. Januar 2022: Neufassung des Hygieneplans Corona (u. a. Regeln für schwangere Personen)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (14.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

22. Dezember 2021: 29. (konsolidierte) Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

6. Dezember 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona (geänderte Bewertungskriterien)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (13.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

13. September 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona (neue Bewertungskriterien)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (11.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

12. September 2021: 26. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Zum Text im Wortlaut (→ link).

30. August 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona (Maskentragen)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (10.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).


19. August 2021: 25. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Zum Text im Wortlaut (→ link).

17. August 2021: Merkblatt zu Krankheitssymptomen

Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine aktualiserte Übersicht zum Verhalten bei Erkältungssymptomen und dem Schulbesuch erstellt. Zum Text im Wortlaut (→ link).

30. Juni 2021: 24. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Zum Text im Wortlaut (→ link).

21. Juni 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona (Maskentragen)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (9.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

16. Juni 2021: 23. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Zum Text im Wortlaut (→ link).

14. Juni 2021: Neufassung des Testkonzepts an den Schulen

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle Fassung des Testkonzepts herausgegeben. Zum Text im Wortlaut (→ link).

14. Juni 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona (ganze Klassen)

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (8.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

1. Juni 2021: 22. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Zum Text im Wortlaut (→ link).

19. Mai 2021: 21. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Die gesetzliche Grundlage des Hygieneplans für die Schulen im Land ist erneut überarbeitet worden. Die Landesregierung hat eine neue Fassung veröffentlicht. Sie erläutert insbesondere die Hygieneregeln des täglichen Lebens und fügt Änderungen bei den Einschränkungen ein, welche jede/n Einzelne/n betreffen, also auch außerhalb des Schulbetriebs. Zusätzlich finden sich Informationen zur sogenannten Corona-Notbremse. Zum Text im Wortlaut (→ link).

22. Februar 2021: Neufassung des Hygieneplans Corona

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (7.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen, eventuell mit den Kindern zu besprechen. Zum Text im Wortlaut (→ link); zum Schreiben der Ministerin (→ link).

8. Februar 2021: Leitlinie in der Koordination des Bundesbildungsministerium

Das BMBF stellt eine Studie vor, die Prävention und Kontrolle im Zusammenhang mit einer Infektion mit der SARS-CoV2-Erkrankung an Schulen untersucht. Die Ergebnisse geben einen Rahmen für Entscheidungen bei der Planung künftiger Schulöffnungen vor. (→ link). Die Pressemitteilung des Ministerium gibt es hier (link).

29. Januar 2021: Neue Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Die Stadt Speyer hat zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos eine neue Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet Speyer erlassen; Grundlage hierfür ist die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO; Stand 21.1.2021). Aktualisierte Fassungen findet man auf der Website der Stadt Speyer (link).

21. Januar 2021: 15. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung)

Die gesetzliche Grundlage des Hygieneplans für die Schulen im Land ist überarbeitet worden. Die Landesregierung hat eine neue Fassung veröffentlicht. Sie erläutert insbesondere die Hygieneregeln des täglichen Lebens und fügt Änderungen bei den Einschränkungen ein, welche jede/n Einzelne/n betreffen, also auch außerhalb des Schulbetriebs. Zum Text im Wortlaut (→ link).

5. Dezember 2020: Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Die Stadt Speyer erlässt zu Ausgangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos eine Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet Speyer; Grundlage hierfür ist die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO; Stand 27.11.2020). Ergänzend hierzu gibt es eine Auslegungshilfe (Was geht – was geht nicht? Stand 30.11.2020). Aktualisierte Fassungen findet man auf der Website der Stadt Speyer (link).

3. Dezember 2020: Neufassung des Hygieneplans Corona

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (6.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen, eventuell mit den Kindern zu besprechen. Zum Text im Wortlaut (→ link).

3. Dezember 2020: Merkblatt zu Krankheitssymptomen

Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine aktualiserte Übersicht zum Verhalten bei Erkältungssymptomen und dem Schulbesuch erstellt. Zum Merkblatt (→ link).

3. November 2020: Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen

Das Bildungsministerium hat ergänzende Informationen zusammengestellt, die Fragen zum Tragen der Atemmasken in der Schule beantworten sollen. Regelungen zur Dauer des Tragens, zum Wechsel benutzter Masken, zum Verhalten bei ärztlich verordneter Befreiung von der Maskenpflicht und anderes. Zum Text im Wortlaut (→ link).

31. Oktober 2020: 12. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Die gesetzliche Grundlage des Hygieneplans für die Schulen im Land ist überarbeitet worden. Die Landesregierung hat eine neue Fassung veröffentlicht. Sie erläutert insbesondere die Hygieneregeln des täglichen Lebens, also auch außerhalb der Schule. Zum Text im Wortlaut (→ link).

8. Oktober 2020: Handreichung Lüften und Raumhygiene

Das Bildungsministerium gibt in einer Handreichung Unterstützung für das Verhalten in der kalten Jahreszeit, wenn Fenster und Türen wegen der niedrigeren Temperaturen nicht ununterbrochen offen bleiben können. Jede/r ist gehalten, ausreichend warme Kleidung mit sich zu führen. Zum Schreiben des Ministeriums (→ link); Informationen zum Lüften gibt auch das Umweltbundesamt, Stand 15.10.2020 (→ link).

16. September 2020: 11. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Die gesetzliche Grundlage des Hygieneplans für die Schulen im Land ist überarbeitet worden. Die Landesregierung hat eine neue Fassung veröffentlicht. Sie erläutert insbesondere die Hygieneregeln des täglichen Lebens, also auch außerhalb der Schule. Zum Text im Wortlaut ( link). Ersetzt durch Version 12, siehe 31. Oktober 2020.

13. August 2020: Neufassung des Hygieneplans Corona

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (5.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben. Schüler und Schülerinnen sowie Kollegium und Eltern sind aufgefordert, Hinweise und Regelungen dieser Vorgaben durchzulesen, eventuell mit den Kindern zu besprechen, insbesondere, wenn diese zum ersten Male (wieder) an die Schule kommen. Zum Text im Wortlaut ( link).

13. August 2020: Merkblatt zu Krankheitssymptomen

Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine Übersicht zum Verhalten bei Erkältungssymptomen und dem Schulbesuch erstellt. Zum Merkblatt ( link). Zum Schreiben des Staatssekretärs im Bildungsministeriums (→ link).

12. August 2020: 2. Neufassung der 10. Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz

Die gesetzliche Grundlage des Hygieneplans für die Schulen im Land ist erneut überarbeitet worden. Die Landesregierung hat eine aktualisierte Fassung veröffentlicht. Zum Text im Wortlaut ( link).

 1. August 2020: Neufassung des Hygieneplans Corona

Das Bildungsministerium hat eine aktuelle (4.) Fassung des Hygieneplans Corona herausgegeben.  Zum Text im Wortlaut ( link), ersetzt durch Version 5; siehe 13. August 2020.

30. Juli 2020: Aktualisiertes Informationsangebot

Das Bildungsministerium hat zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 sein Informationsangebot aktualisiert und häufige Fragen im Netz beantwortet. Die umfangreiche Information findet sich hier (link).


 3. Juli 2020: Elterninformation zum Umgang mit der Virusinfektion

In Vorbereitung des neuen Schuljahres informieren Bildungsministerium und Landeselternbeirat die Eltern. Zum Schreiben im Wortlaut ( link).

2. Juli 2020: Elterninformation zum kommenden Schuljahr 2020/21

Wie geht es weiter? Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig stellt die Planungen für den Schulbetrieb nach den Sommerferien vor. Zum Brief im Wortlaut ( link).

29. Juni 2020: Elterninformation zu Ferienreisen

Die Warnungen für Reisen in Risikogebiete sollen bei Urlaubsreisen berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist, dass sich jede/r laufend über Veränderungen der Bestimmungen erkundigt – auch wenn man sich bereits im Ausland befindet. Hierzu gibt es eine Elterninformation der ADD (link) und ein Merkblatt des Gesundheitsministeriums (link) mit der Angabe weiterer Informationsquellen.

15. Juni 2020: Regelungen zur schrittweisen Schulöffnung (7, 8 und 9)

In einer dritten Phase kommen die Jahrgangsstufen 7 und 8 sowie 9 ab dem 22. Juni 2020 wieder an die Schule zum Unterricht. Das Gymnasium am Kaiserdom hat hierfür einen Regelplan entwickelt (download). Die Klassenstufen 5, 6 und 10 bleiben dann wieder daheim und werden fernunterrichtet.
Grundlage hierfür ist der Hygieneplan Corona für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (link).

20. Mai 2020: Neufassung des Hygieneplans Corona

Das Bildugsministerium hat eine aktuelle Fassung (20.5.) der Regeln und Vorschriften für die Schulen des Landes veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen Fassungen und ist ergänzend zu den Regeln der Schule ab jetzt gültig. (link nicht mehr aktuell; siehe oben 13. August 2020).

17. Mai 2020: Regelungen zur schrittweisen Schulöffnung (5 + 6)

In einer zweiten Phase kommen die Jahrgangsstufen 5 und 6 ab dem 25. Mai 2020 wieder an die Schule zum Unterricht. Das Gymnasium am Kaiserdom hat hierfür einen Regelplan entwickelt (download).
Grundlage hierfür ist der Hygieneplan Corona für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (link nicht mehr aktuell; siehe oben 13. August 2020).

10. Mai 2020: Information zur weiteren schrittweisen Schulöffnung

In einer zweiten Phase kommen die Jahrgangsstufen 5 und 6, später dann 7 bis 9 zeitweise wieder an die Schule zum Unterricht. Das Bildungsministerium gibt hierfür erweiterte Informationen (link).

29. April 2020: Regelungen zur schrittweisen Schulöffnung (10, 11 + 12)

In einer ersten Phase kommen die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 ab dem 4. Mai 2020 wieder an die Schule zum Unterricht. Das Gymnasium am Kaiserdom hat hierfür einen Regelplan entwickelt (download).
Grundlage hierfür ist der Hygieneplan Corona für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (link nicht mehr aktuell; siehe oben 20.Mai).

16. April 2020: Elterninformation der ADD zur stufenweisen Schulöffnung

Die Bildungsministerien der Länder haben sich auf ein einheitliches Vorgehen zur Wiederöffnung der Schulen in Deutschland geeinigt (link).

31. März 2020: Angebot der Schulseelsorge der evangelischen Kirche der Pfalz

Wir sitzen zuhause, dürfen nicht beliebig 'raus – da fällt einem schon 'mal die Decke auf den Kopf. Was tun? Mit wem kann man reden?
Für alle Schüler und Schülerinnen, für Eltern und Lehrkräfte gibt es jetzt die Möglichkeit, mit Schulpfarrer/inne/n am Telefon zu sprechen und auch per Mail Kontakt zu nehmen. Zu festen Zeiten kann man unter der Telefonnummer 06232 667 115 anonym reden; das Mail-Angebot ist jederzeit erreichbar. 
Alle Informationen in der Übersicht (link).

14. März 2020: Elterninformation der ADD zur Schließung des regulären Schulbetriebs ab 16. März 2020

Die Aufsichtsbehörde der Schulen in Rheinland-Pfalz gibt Eltern und Sorgeberechtigten neue Hinweise aufgrund der von der Landesregierung verfügten Schulschließung, insbesondere zur Regelung einer möglichen Notbetreuung. Bitte informieren Sie sich weiterhin auch über Schutzmaßnahmen im häuslichen Bereich und vermeiden Sie – soweit möglich – soziale Kontakte. Halten Sie Abstand zu ihren Mitmenschen.
Hier der Text im Wortlaut (link), Stand: 13.3.2020.
Abgesagt sind inzwischen alle schulischen Veranstaltungen wie Fahrten oder Ausflüge bis Ende September 2020 (Red. 25.4.).

10. März 2020: Elterninformation der ADD zum Umgang mit dem Corona-Virus

Die Aufsichtsbehörde der Schulen in Rheinland-Pfalz gibt Eltern und Sorgeberechtigten neue Hinweise zum Verhalten, wenn Kinder erkrankt sein könnten, wenn sie Kontakt mit infizierten Personen hatten oder sie sich in Risikogebieten aufgehalten haben. Sollte aktuell eine Maßnahme nötig sein, informieren Sie bitte auch die Schule.
Hier der Text im Wortlaut (link), Stand: 6.3.2020.

2. März 2020:  Erklärung des Bildungsministeriums zum Umgang mit dem Corona-Virus

Informationen (link) zum Schutz vor einer Infektion mit dem neuen Virus (SARS-CoV2),
Hinweise (link) zum Verhalten im schulischen Raum und
die 10 wichtigsten Hygiene-Tipps (link) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen wir bereit.
Bitte beachten Sie die in den Dokumenten angegebenen Kontaktmöglichkeiten, welche für die Schulen zur Verfügung gestellt wurden.

Wir möchten hier zusammenstellen, welche Informationsmöglichkeiten – besonders für den Bereich der Schule – Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrern und Lehrerinnen und allen an der Schule Tätigen zur Verfügung gestellt wurden. Die Liste kann nicht vollständig sein; über Portale erreicht man jedoch weitere, aktualisierte Hinweise. Wir stützen uns vor allem auf die offiziellen Informationen des Bildungsministeriums und der Aufsichts- und Dienstdirektion (ADD) des Landes, des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung und des Robert-Koch-Instituts.